Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Anmeldende PersonLayout (kopieren)Vorname *Nachname *Telefon *E-Mail *Angaben zum KindLayoutVorname *Nachname *Straße *HausnummerPostleitzahl *Ort *Geschlecht *männlichweiblichDiversGeburtsdatum *Geburtsort *Konfession *Staatsangehörigkeit *Sollte das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, schreiben Sie bitte beide in das FeldBesuchte EinrichtungenHat Ihr Kind in der Vergangenheit bereits eine andere Einrichtung besucht?Gewünschtes Aufnahmedatum in die Einrichtung *Gesundheitliche Angaben zum KindLayoutHausarzt *Krankenkasse *Datum letzte TetanusimpfungDie Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde: Das Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert *janeinAlle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden. (siehe U-Heft)*janeinGesundheitliche Besonderheiten / Allergien *Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten EntwicklungsbereichjaneinWeitere – freiwillige – Angaben zur Betreuung:Abholberechtigte PersonenName – Adresse – Art der Beziehung (z.B. Tante) – TelefonnummerAngaben zu GeschwisternAnzahl Geschwister *keine123LayoutName Geschwister 1Geburtsdatum Geschwister 1Name Geschwister 2Geburtsdatum Geschwister 2Name Geschwister 3Geburtsdatum Geschwister 3Angabe zu den Eltern / SorgeberechtigtenLiebe Eltern, zur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.Wieviele Personen sind erziehungsberechtigt / personenberechtigt? *1 Person2 PersonenLayoutAngaben zu Person 1 Angaben zu Person 2 Person 1 ist personenberechtigt *MutterVaterPerson 2 ist personenberechtigt *MutterVaterErziehungsberechtigt?janeinErziehungsberechtigt? (kopieren)janeinNachname *Nachname *Vorname *Vorname *Straße *Straße *Postleitzahl *Postleitzahl *Ort *Ort *Geburtsdatum *Geburtsdatum *Familienstand *verheiratetgetrennt lebend / in TrennunggeschiedenalleinerziehendzusammenlebendFamilienstand (kopieren) *verheiratetgetrennt lebend / in TrennunggeschiedenalleinerziehendzusammenlebendKonfession *Konfession *Staatsangehörigkeit *Staatsangehörigkeit *HerkunftsnationHerkunftsnation BerufBeruf ArbeitgeberArbeitgeber Telefon privat *Telefon privat *MobiltelefonMobiltelefon Telefon ArbeitTelefon Arbeit E-Mail *E-Mail *Angaben zum BeitragszahlerLayoutIBAN *BICKontonummer *Kontoinhaber *Gewünschte Betreuungszeiten KindergartenBeiträge: Der Elternbeitrag Kindergarten (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt monatlich für 12 Monate: (eingerechnet ist der staatliche Zuschuss von 100 Euro ab dem dritten Lebensjahr):gewünschte Buchungszeiten Kindergarten *mehr als drei bis einschließlich vier Stunden 54 € monatlichmehr als vier bis einschließlich fünf Stunden 65 € monatlichmehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden 77 € monatlichuswahlmehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden 88 € monatlichmehr als sieben bis einschließlich acht Stunden 100,00 € monatlichmehr als acht bis einschließlich neun Stunden 111,00 € monatlichmehr als neun bis einschließlich zehn Stunden 123,00 € monatlichmehr als zehn bis einschließlich elf Stunden 134,00 Euro monatlichUnter Vorbehalt einer geringfügigen Erhöhung für das folgende Kita-Jahr. Weitere Beiträge Spielgeld 6,00 € monatlich Getränkegeld 4,00 € monatlich Mittagsverpflegung 4,20 € pro Mahlzeit im Kindergarten und im Hort, 3,90 € in der Krippe. Essensverträge laut gesonderter Gebührenordnung Besuchen Geschwisterkinder gemeinsam die Krippe oder den Hort, wird dem zweiten Kind eine Ermäßigung des Elternbeitrags in Höhe von 25% monatlich gewährt. Die Ermäßigungen gelten nur für zwei zeitgleich anwesende Kinder in der Krippe oder im Hort. Alle Beiträge ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten. Rechtsverbindlich sind nur die im Bildungs- und Betreuungsvertrag angegebenen Beiträge. Unsere Öffnungszeiten Krippe: Mo – Fr 7:30 – 13:00 Uhr Kindergarten: Mo – Do 7:30 -16:00 Uhr und Fr 15:00 Uhr Hort: Mo – Fr nach Schulende bis 16:00 Uhr LayoutBringzeit Montag7.00 Uhr7.30 Uhr7.45 Uhr8.00 UhrAbholzeit Montag11.45 Uhr12.00 Uhr12.30 Uhr13.00 Uhr13.30 Uhr14.00 Uhr14.30 Uhr15.00 Uhr15.30 Uhr16.00 UhrTeilnahme MittagessenTeilnahme MittagessenLayout (kopieren)Bringzeit Dienstag7.00 Uhr7.30 Uhr7.45 Uhr8.00 UhrAbholzeit Dienstag11.45 Uhr12.00 Uhr12.30 Uhr13.00 Uhr13.30 Uhr14.00 Uhr14.30 Uhr15.00 Uhr15.30 Uhr16.00 UhrTeilnahme Mittagessen (kopieren)Teilnahme MittagessenLayout (kopieren)Bringzeit Mittwoch7.00 Uhr7.30 Uhr7.45 Uhr8.00 UhrAbholzeit Mittwoch11.45 Uhr12.00 Uhr12.30 Uhr13.00 Uhr13.30 Uhr14.00 Uhr14.30 Uhr15.00 Uhr15.30 Uhr16.00 UhrTeilnahme Mittagessen (kopieren)Teilnahme MittagessenLayout (kopieren)Bringzeit Donnerstag7.00 Uhr7.30 Uhr7.45 Uhr8.00 UhrAbholzeit Donnerstag11.45 Uhr12.00 Uhr12.30 Uhr13.00 Uhr13.30 Uhr14.00 Uhr14.30 Uhr15.00 Uhr15.30 Uhr16.00 UhrTeilnahme Mittagessen (kopieren)Teilnahme MittagessenLayout (kopieren) (kopieren)Bringzeiten Freitag7.00 Uhr7.30 Uhr7.45 Uhr8.00 UhrAbholzeit Freitag11.45 Uhr12.00 Uhr12.30 Uhr13.00 Uhr13.30 Uhr14.00 Uhr14.30 Uhr15.00 UhrTeilnahme Mittagessen (kopieren) (kopieren)Teilnahme MittagessenWünsche und AnregungenHaben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ? Weitere Informationen, Wünsche und AnregungenHinweisEin Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‚Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen. Custom Captcha * = Absenden