Anmeldung - KinderhortAngaben zum KindAngaben zur FamilieBetreuung & BezahlungAnmeldende PersonVornameNachnameE-MailAngaben zum KindVornameNachnameGeschlecht- Auswählen -männlichweiblichdiversGeburtsdatumGeburtsortStraßeHausnummerPostleitzahlOrtStaatsangehörigkeitBereits besuchte EinrichtungenKonfessiongewünschtes AufnahmedatumHortklasse- Auswählen -1. Klasse2. Klasse3. Klasse4.KlasseGesundheitliche Angaben zum KindDie Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde.HausarztKrankenkasseDatum der letzten TetanusimpfungDas Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert? Ja NeinAlle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden Ja NeinDas Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich Ja NeinGesundheitliche Besonderheiten/AllergienWeitere freiwillige Angaben zur Betreuung:ZurückWeiterAngaben zu den Eltern / ErziehungsberechtigtenZur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.Wie viele Personen sind erziehungsberechtigt? 1 Person 2 PersonenAngaben Person 1Personenberechtigt? Mutter VaterErziehungsberechtigt? Ja NeinVornameNachnameStraßeHausnummerPostleitzahlOrtGeburtsdatumFamilienstand- Auswählen -verheiratetgerannt lebendgeschiedenalleinerziehendzusammenlebendKonfessionStaatsangehörigkeitE-MailTelefon PrivatTelefon MobilTelefon ArbeitHerkunftsnationBerufArbeitgeberAngaben Person 2Personenberechtigt? Mutter VaterErziehungsberechtigt? Ja NeinVornameNachnameStraßeHausnummerPostleitzahlOrtGeburtsdatumFamilienstand- Auswählen -verheiratetgerannt lebendgeschiedenalleinerziehendzusammenlebendKonfessionStaatsangehörigkeitE-MailTelefon PrivatTelefon MobilTelefon ArbeitHerkunftsnationBerufArbeitgeberAbholberechtigte PersonenName - Adresse - Art der Beziehung (z.B.: Tante) - TelefonnumerAngaben zu GeschwisternAnzahl der Geschwister- Auswählen -keine1234ZurückWeiterGewünschte Betreuungszeiten - KinderhortDer Elternbeitrag Kindergarten (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt monatlich für 12 Monate: (eingerechnet ist der staatliche Zuschuss von 100€ ab dem dritten Lebensjahr):Weitere Beiträge Spielgeld 6,00 € monatlich Getränkegeld 4,00 € monatlich Mittagsverpflegung 4,20 € pro Mahlzeit im Kindergarten und im Hort, 3,90 € in der Krippe. Essensverträge laut gesonderter Gebührenordnung Besuchen Geschwisterkinder gemeinsam die Krippe oder den Hort, wird dem zweiten Kind eine Ermäßigung des Elternbeitrags in Höhe von 25% monatlich gewährt. Die Ermäßigungen gelten nur für zwei zeitgleich anwesende Kinder in der Krippe oder im Hort. Alle Beiträge ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten. Rechtsverbindlich sind nur die im Bildungs- und Betreuungsvertrag angegebenen Beiträge. Unsere Öffnungszeiten Krippe: Mo - Fr 7:30 – 13:00 Uhr Kindergarten: Mo - Do 7:30 -16:00 Uhr und Fr 15:00 Uhr Hort: Mo - Fr nach Schulende bis 16:00 Uhr Buchungszeiten Kinderhort - Geschwisterermäßigung 25%- Auswählen -1-2 Stunden 82,60 € Geschwisterkind 61,92 €2-3 Stunden 94,40 € Geschwisterkind 70,80 €3-4 stunden 106,20 € Geschwisterkind 79,70 €4-5 Stunden 118,00 € Gesxhwisterkind 88,50 €5-6 Stunden 129,80 € Geschwisterkind 97,35 €6-7 Stunden 141,60 € Geschwisterkind 106,20 €7-8 Stunden 153,40 € Geschwisterkind 115,00 €8-9 Stunden 165,20 € Geschwisterkind 123,90 €9-10 Stunden 177,00 € Geschwisterkind 132,75 €Montag von- Auswählen -11:15 Uhr12:15 Uhr13:15Montag bis- Auswählen -15:30 Uhr16:00 UhrMittagessen Teilnahme MittagessenDienstag von- Auswählen -11:15 Uhr12:15 Uhr13:15 UhrDienstag bis- Auswählen -15:30 Uhr16:00 Uhr Teilnahme MittagessenMittwoch von- Auswählen -11:15 Uhr12:15 Uhr13:15 UhrMittwoch bis- Auswählen -15:30 Uhr16:00 Uhr Teilnahme MittagessenDonnerstag von- Auswählen -11:15 Uhr12:15 Uhr13:15 UhrDonnerstag bis- Auswählen -15:30 Uhr16:00 Uhr Teilnahme MittagessenFreitag von- Auswählen -11:15 Uhr12:15 Uhr13:15 UhrFreitag bis- Auswählen -15:30 Uhr16:00 Uhr Teilnahme MittagessenAngaben zum BeitragszahlerIBANBICKontonummerKontoinhaberWünsche und AnregungenHaben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ?Weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‚Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen. Zurück Absenden