Anmeldung Kinderkrippe

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Anmeldende Person

Angaben zum Kind

Sollte das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, schreiben Sie bitte beide in das Feld
Hat Ihr Kind in der Vergangenheit bereits eine andere Einrichtung besucht?

Gesundheitliche Angaben zum Kind

Die Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde:

Das Kind wurde gegen Masern geimpft/immunisiert
Alle altersgemäßen Früherkennungsuntersuchungen sind beim Kinderarzt durchgeführt und können nachgewiesen werden. (siehe U-Heft)*
Das Kind bedarf auf Grund einer bestehenden körperlichen / seelischen Behinderung einer besonderen Förderung in der Kindertagesstätte oder es besteht Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich

Abholberechtigte Personen

Angaben zu Geschwistern

Anzahl Geschwister

Angabe zu den Eltern / Sorgeberechtigten

Liebe Eltern, zur Vorbereitung eines Betreuungsvertrages benötigen wir die vollständigen Angaben aller Erziehungsberechtigten.
Wieviele Personen sind erziehungsberechtigt / personenberechtigt?

Angaben zu Person 1

Person 1 ist personenberechtigt
Erziehungsberechtigt?
Familienstand

Angaben zum Beitragszahler

Gewünschte Betreuungszeiten Kinderkrippe

Beiträge: Der Elternbeitrag Kinderkrippe (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt monatlich für 12 Monate (eingerechnet ist der staatl. Zuschuss von 100,- €. Kinder, die im laufenden Kalenderjahr 3 Jahre alt werden bekommen diese Ermäßigung ab 01.09. AVBayKiBiG § 21.):
Buchungszeiten – Geschwisterermäßigung 25%

Unter Vorbehalt einer geringfügigen Erhöhung für das folgende KIta-Jahr.

Weitere Beiträge

Spielgeld 6,00 € monatlich
Getränkegeld 4,00 € monatlich
Mittagsverpflegung 4,20 € pro Mahlzeit im Kindergarten und im Hort, 3,90 € in der Krippe.
Essensverträge laut gesonderter Gebührenordnung
Besuchen Geschwisterkinder gemeinsam die Krippe oder den Hort, wird dem zweiten Kind eine Ermäßigung des Elternbeitrags in Höhe von 25% monatlich gewährt.
Die Ermäßigungen gelten nur für zwei zeitgleich anwesende Kinder in der Krippe oder im Hort.
Alle Beiträge ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten.
Rechtsverbindlich sind nur die im Bildungs- und Betreuungsvertrag angegebenen Beiträge.

Unsere Öffnungszeiten

Krippe: Mo – Fr 7:30 – 13:00 Uhr
Kindergarten: Mo – Do 7:30 -16:00 Uhr und Fr 15:00 Uhr
Hort: Mo – Fr nach Schulende bis 16:00 Uhr
Montag Bringzeit
Montag Abholzeit
Teilnahme Mittagessen
Dienstag Bringzeit
Dienstag Abholzeit
Teilnahme Mittagessen (kopieren)
Mittwoch Bringzeit
Mittwoch Abholzeit
Teilnahme Mittagessen (kopieren) (kopieren)
Donnerstag Bringzeit
Donnerstag Abholzeit
Teilnahme Mittagessen (kopieren) (kopieren) (kopieren)
Freitag Bringzeit
Freitag Abholzeit
Teilnahme Mittagessen (kopieren) (kopieren) (kopieren)

Wünsche und Anregungen

Haben Sie noch weitere Informationen, Wünsche oder Anregungen die Sie uns mitteilen möchten ?

Hinweis

Ein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entsteht erst mit Abschluss eines Bildungs- und Betreuungsvertrages zwischen den Eltern/Personenberechtigten und dem Träger der Einrichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden ‚Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern/Personensorge-berechtigten nachweisen zu lassen.

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